§ 5 Abs. 1 NamÄndG -- Die ReichsRegierung hat das folgende Gesetz beschlossen

  • vor 7 Jahren
Anruf beim Amtsgericht zu Rostock
Betreff: Änderung des Familiennamens, Verhandlung wurde nicht eröffnet sondern auf folgendes hingewiesen..

Wer immer noch glaubt, hier läuft alles nach Recht und Gesetz, der sollte mir mal folgende Frage beantworten. Warum werden die Gesetze von Adolf Hitler noch angewendet ?!

Video-Quelle (gelöscht) https://youtu.be/ooAp6GHMpuE

Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
NamÄndG
Ausfertigungsdatum: 05.01.1938 es ist von HITLER !!! Warum wurde es wie viele andere Gesetze aus dem 3.Reich nicht bereinigt ?!

Vollzitat:
"Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 54 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist"

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 54 G v. 17.12.2008 I 2586

Eingangsformel
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Ahja die REICHSBÜRGERREGIERUNG ?!

Hier der Link : https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090938.html

§ 5

(1) Der Antrag auf Änderung eines Familiennamens ist schriftlich oder zu Protokoll bei der unteren Verwaltungsbehörde zu stellen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder beim Fehlen eines Wohnsitzes seinen Aufenthalt hat.
Hat er im D e u t s c h e n R e i c h weder Wohnsitz noch Aufenthalt, so bestimmt der Reichsminister des Innern die zuständige Behörde.
(2) Beantragen mehrere Angehörige einer Familie dieselbe Namensänderung, so kann der Antrag bei jeder Behörde gestellt werden, die zur Entgegennahme auch nur eines Antrags zuständig ist.

Fangt endlich mal an euch damit auseinander zu setzen.
Die BRD verwaltet DEUTSCH solange ihr euch immer wieder neu registrieren lasst..

Der artikel 54, da kann man lesen was zu letzt geändert wurde, zwecks dem Namensänderungsgesetz, den findet ihr hier auf der seite 141 der pdf: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl108s2586.pdf